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   OLG Oldenburg, 04.06.1996 - 5 U 27/96   

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https://dejure.org/1996,4837
OLG Oldenburg, 04.06.1996 - 5 U 27/96 (https://dejure.org/1996,4837)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.06.1996 - 5 U 27/96 (https://dejure.org/1996,4837)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - 5 U 27/96 (https://dejure.org/1996,4837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2325 BGB; § 543 Abs. 1 2. Hs ZPO
    Bewertung von Leistung und Gegenleistung durch die Vertragsparteien; Vertragliche Grundlage eines Anspruchs auf künftige Entlohnung; Anerkennung von geschuldetem Entgelt für bereits erhaltene Betreuungsdienste als unzulässige nachträgliche Vereinbarung für abgeschlossene ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2325 Abs. 1
    Berechnung der Pflichtteilsergänzung bei Zuwendungen des Erblassers gegen Pflegeleistungen des Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewertung von Leistung und Gegenleistung durch die Vertragsparteien; Vertragliche Grundlage eines Anspruchs auf künftige Entlohnung; Anerkennung von geschuldetem Entgelt für bereits erhaltene Betreuungsdienste als unzulässige nachträgliche Vereinbarung für abgeschlossene ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 263
  • FamRZ 1997, 773
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 102/91

    Begünstigung, Nichtbegünstigung, Erbquote, Schenkung, Pflichtteilsergänzung,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.06.1996 - 5 U 27/96
    Die Wertangabe hat zunächst bloß einen gebührenrechtlichen Sinn (Senat FamRZ 92, 1296 = NJW-RR 92, 778).
  • OLG Oldenburg, 19.12.1989 - 5 U 82/89

    Mißverhältnis, Unentgeltlichkeit, Erblasser, Beweislast, Darlegungslast, Willkür,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.06.1996 - 5 U 27/96
    Das legt auch der Senat in ständiger Rechtsprechung zugrunde (vgl. nur FamRZ 92.1226 -NJW-RR 92.778; Urteile vom 19.12.1989 - 5 U 82/89 - 06.08.1991-5 U41/91 -).
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 263/04

    Auslegung einer Beschränkung der Revisionszulassung; Maßgeblicher Wert eines

    Übernommene Pflegeverpflichtungen und Pflegeleistungen können zudem - auch nachträglich - in Form echter Gegenleistungen bei gemischten Schenkungen als Abzugsposten in Betracht kommen (vgl. nur OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 263 f.; Palandt/Edenhofer, BGB 65. Aufl. § 2325 Rdn. 19).
  • OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05

    Pflichtteilsberechnung anhand von Bestand und Wert des Nachlasses im Zeitpunkt

    Grundsätzlich ist es zunächst Sache der Vertragsparteien, Leistung und Gegenleistung zu bewerten und danach festzulegen (Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).

    Dabei sind die Parteien nicht gehindert, bereits in der Vergangenheit erbrachte Leistungen als Gegenleistungen anzuerkennen (Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264).

    Ist bei einem Vertrag, durch den wesentliche Vermögensteile einem anderen zugewendet werden, ein auffallendes, grobes Missverhältnis zwischen den - bei verständiger und den Umständen nach noch vertretbarer Beurteilung - zugrunde zu legenden Werten von Leistung und Gegenleistung festzustellen, dann ist im Einklang mit der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Vertragsparteien dies erkannt haben und sich in Wahrheit über die Unentgeltlichkeit der Bereicherung einig waren (Bundesgerichtshof NJW 1981, S. 1956. Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).

  • OLG Hamm, 22.02.2005 - 10 U 134/04

    Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten bei Vorliegen einer

    Allerdings kommt dem Pflichtteilsberechtigten, der sich auf das Vorliegen mindestens einer gemischten Schenkung beruft, eine Beweiserleichterung zugute : Besteht zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektives über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Missverhältnis, wird ihm die tatsächliche Vermutung zugebilligt, dass auch die Beteiligten dies so gesehen haben, so dass es sich insoweit um eine Schenkung handelt (BGH, FamRZ 1995, 479, 480; NJW 19984, 487, 489; OLG Oldenburg, NJW-RR 1997, 263, 264; OLG Koblenz, ZEV 2002, 460, 461).

    Wenn das Landgericht die Auffassung vertrat, es sei für die Frage des Wertes der beiderseitigen Leistungen schlicht auf die im Vertrag zu Gebührenberechnungszwecken genannten Wertbeträge abzustellen, widersprach dies allerdings der von ihm zitierten Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Oldenburg; dieses hatte entschieden, dass den Wertangaben in einem Grundstücksübertragungsvertrag keine Indizwirkung für ein erhebliches Auseinanderfallen von vereinbarter Vergütung und erbrachter Leistung zukommt (OLG Oldenburg, NJW-RR 1997, 263, 264 m.w.N.).

  • OLG Braunschweig, 16.10.2000 - 7 U 17/00

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholung eines Verkehrswertgutachtens wegen des

    Da es lediglich um eine Vermutung des wirklichen Willens der Vertragsparteien geht, muß sich die Feststellung des groben Mißverhältnisses von Leistung und Gegenleistung auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bzw. der Zuwendung beziehen und die konkreten Begleitumstände des Vertragsschlusses berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1995, 1349; 1992, 558 [BGH 06.12.1991 - V ZR 229/90] und 2887; 1981, 2458 sowie 1972, 1709; OLG Oldenburg, FamRZ 1998, 516 [OLG Oldenburg 01.07.1997 - 5 U 23/97] ; NJW-RR 1997, 263; NJW 1995, 1349 und NJW-RR 1992, 778).

    Ist der Schenkungscharakter einer Zuwendung zu prüfen, so können Gegenleistungen, deren Wert bei Vertragsschluß nicht feststeht, die die Vertragsparteien auch nicht bewertet haben, nur aufgrund einer "nachträglichen Prognose" , wie sie die Vertragsparteien vermutlich vorgenommen haben, geschätzt werden (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 1997, 263 [OLG Oldenburg 04.06.1996 - 5 U 27/96] ; Soergel/Dieckmann, BGB, 12. Aufl; 1992, § 2325 Rdnr. 34).

    Es muß einem alten Menschen unbenommen bleiben, durch Vertrag unter Lebenden für die Sicherstellung seiner Versorgung im Alter durch Angehörige, denen er vertraut, eine höhere Leistung aufzubringen, als es dem Wert der Versorgungsleistungen auf dem Arbeitsmarkt entspricht, ohne dass hierin eine gemischte Schenkung mit den damit verbundenen erbrechtlichen Folgen gesehen wird (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 1998, 516 [OLG Oldenburg 01.07.1997 - 5 U 23/97] ; NJW-RR 1997, 263).

  • LG Osnabrück, 28.05.2003 - 10 O 1166/02

    Anspruch auf Zurechnung eines Darlehensanspruches zu einem Nachlass i.R.d.

    In diesem Fall kann die Auslegung ergeben, dass die Dienste in der erkennbaren Absicht künftiger Lohnforderungen als Erfüllungshandlungen eines noch abzuschließenden Vertrages vorgenommen werden (Staudinger/Cremer, BGB, Bearb. Juni 1995, § 516, Rdnr. 30; OLG Oldenburg, NJW-RR 1997, 263 [OLG Oldenburg 04.06.1996 - 5 U 27/96] ).
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